Anforderungen an die PPWR-Konformitätserklärung sind anspruchsvoll!

Mit der EU-Verpackungsverordnung (VO 2025/40, „PPWR“) sind Erzeuger ab dem 12. August 2026 verpflichtet, für jede Verpackungseinheit eine EU-Konformitätserklärung gemäß Anhang VIII abzugeben. Viele Handelspartner und Distributoren fordern entsprechende Nachweise zur Konformitätserklärung bereits heute ein, um ihre Sortimente rechtzeitig abzusichern.

Die Anforderungen an die PPWR-Konformitätserklärung sind anspruchsvoll: Jede Erklärung muss durch eine vollständige Technische Dokumentation nach Anhang VII gestützt werden – mit Nachweisen zu Materialzusammensetzung, Recyclingfähigkeit, Schadstoffgrenzwerten, PFAS und weiteren Kriterien aus den Artikeln 5 bis 12 der Verordnung.

In dieser Masterclass vermitteln wir Ihnen das vollständige Wissen, das Sie benötigen, um die Konformitätserklärung für Ihr Verpackungsportfolio fundiert aufzubauen.

Anforderungen an die PPWR-Konformitätserklärung sind anspruchsvoll!

Die EU-Konformitätserklärung nach PPWR – Anforderungen verstehen und erfüllen

Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten und gilt nach einer Übergangsfrist von 18 Monaten ab dem 12. August 2026 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Bis dahin bleibt in Deutschland das Verpackungsgesetz (VerpackG) maßgeblich – die Vorbereitung auf die Konformitätserklärung nach PPWR muss jedoch jetzt erfolgen, da Handel und Distributoren die Nachweise vielfach bereits zur Jahresmitte 2026 einfordern.

Als Erzeuger im Sinne der PPWR gilt, wer Verpackungen unter seinem Namen oder seiner Marke entwickeln oder herstellen lässt. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Konformitätserklärung liegt damit in der Regel beim Markeninhaber – auch dann, wenn die Verpackung über externe Lieferanten bezogen wird.

Die EU-Konformitätserklärung nach PPWR – Anforderungen verstehen und erfüllen

Was die PPWR-Konformitätserklärung umfasst

Die Konformitätserklärung bestätigt, dass die jeweilige Verpackung die Anforderungen der Artikel 5 bis 12 PPWR erfüllt. Dazu gehören insbesondere:

  • Stoffliche Beschränkungen (Artikel 5) – Grenzwerte für Schwermetalle und PFAS
  • Recyclingfähigkeit (Artikel 6) – Designanforderungen und Bewertungsmethodik
  • Rezyklatanteil in Kunststoffverpackungen (Artikel 7)
  • Kompostierbare Verpackungen (Artikel 9)
  • Verpackungsminimierung (Artikel 10)
  • Wiederverwendbare und nachfüllbare Verpackungen (Artikel 11)
  • Kennzeichnungsanforderungen (Artikel 12)

Jede Aussage in der Konformitätserklärung muss durch eine entsprechende Technische Dokumentation nach Anhang VII belegt sein. Diese Unterlagen sind bei Einwegverpackungen fünf Jahre, bei Mehrwegverpackungen zehn Jahre aufzubewahren.

Was die PPWR-Konformitätserklärung umfasst

Inhalte der Masterclass: Konformitätserklärung nach PPWR Schritt für Schritt + die Schulungsinhalte im Überblick

Die Masterclass „PPWR & Verpackungskonformität in der Praxis“ ist eine intensive Schulung mit konkreten Anwendungsbeispielen. Sie erhalten das fachliche Rüstzeug, um die Konformitätserklärung für Ihre Verpackungen anschließend eigenständig im Unternehmen aufzubauen.

Aufbau einer EU-Konformitätserklärung nach Anhang VIII PPWR Wir gehen Pflichtangaben, Struktur und formale Anforderungen der Konformitätserklärung Schritt für Schritt durch. Sie erfahren, welche Angaben verpflichtend sind, wie Erklärungen für verschiedene Verpackungstypen differenziert werden und wo typische Fehlerquellen liegen.

Technische Dokumentation nach Anhang VII PPWR Welche Nachweise gehören in das technische Dossier, das der Konformitätserklärung zugrunde liegt? Wir erläutern die Anforderungen an Materialspezifikationen, Recyclingfähigkeitsbewertungen, Prüfberichte und Lieferantenerklärungen – und zeigen, in welcher Form diese auditfähig vorliegen müssen.

Die Artikel 5 bis 12 der PPWR in der Anwendung Wir übersetzen die rechtlichen Anforderungen in konkrete Prüfkriterien für Ihre Verpackungen. Im Fokus stehen Stoffbeschränkungen (insbesondere PFAS und Schwermetalle), Recyclingfähigkeit, Rezyklatanteile, Minimierungspflichten und Kennzeichnung.

 

Datenerhebung in der Lieferkette Welche Daten benötigen Sie von Vorlieferanten, um die Konformitätserklärung zu untermauern – und wie fragen Sie diese rechtssicher ab? Wir behandeln den Aufbau eines belastbaren Anfrage- und Prüfprozesses sowie die Bewertung der erhaltenen Angaben.

Rollen und Verantwortlichkeiten im Unternehmen Welche Funktionen sind an der Erstellung der PPWR-Konformitätserklärung beteiligt – Einkauf, Qualitätsmanagement, Produktentwicklung, Vertrieb? Wir besprechen typische Organisationsmodelle und eine RACI-Logik, mit der sich Zuständigkeiten klar zuordnen lassen.

Beispielanalyse an konkreten Verpackungen Anhand realer Verpackungsbeispiele arbeiten wir gemeinsam durch, welche Nachweise im konkreten Fall erforderlich sind und wie sich die Konformitätserklärung daraus ableitet.

Ausblick: PPWR-Roadmap bis 2030 Die PPWR enthält weitere Stufen – etwa Mehrwegquoten und steigende Rezyklatanteile. Wir geben einen Überblick, welche Anforderungen wann greifen und wie Sie Ihre Verpackungsstrategie darauf ausrichten.

Näheres zur Masterclass: Zielgruppe, Format und Ablauf

Die Masterclass zur PPWR-Konformitätserklärung richtet sich an Fach- und Führungskräfte, die in ihrem Unternehmen für die Umsetzung der PPWR-Anforderungen und die Erstellung der Konformitätserklärung verantwortlich sind oder daran mitwirken. Vorkenntnisse zum VerpackG sind hilfreich, aber nicht zwingend erforderlich – die Schulung beginnt mit den regulatorischen Grundlagen und baut darauf systematisch auf.

Typische Teilnehmerprofile

  • Verpackungsentwicklung und Verpackungsmanagement
  • Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung
  • Einkauf und Lieferantenmanagement
  • Produktmanagement und Marketing (bei Eigenmarken)
  • Nachhaltigkeits- und Compliance-Verantwortliche
  • Geschäftsführung kleiner und mittlerer Unternehmen mit Verpackungsverantwortung

Format und Ablauf

Die Masterclass ist als eintägige Intensivschulung konzipiert und verbindet fachliche Vermittlung mit Fallarbeit. Auf jeden inhaltlichen Block folgt ein Praxisteil, in dem die Inhalte zur Konformitätserklärung anhand konkreter Verpackungsbeispiele vertieft werden. Fragen zu eigenen Verpackungen können während der Schulung eingebracht werden.

Näheres zur Masterclass: Zielgruppe, Format und Ablauf

Häufige Fragen zur PPWR-Konformitätserklärung

Die EU-Verpackungsverordnung wirft in der praktischen Umsetzung zahlreiche Fragen auf – von der Abgrenzung der Verantwortlichkeiten über die formalen Anforderungen an die Konformitätserklärung bis hin zu Fristen und Aufbewahrungspflichten. Die folgenden Antworten geben einen Überblick über die wichtigsten Punkte, die uns in der Beratungspraxis am häufigsten begegnen. Vertieft werden alle Themen in unserer Masterclass.

Die Konformitätserklärung nach PPWR ist ein formales Dokument gemäß Artikel 39 und Anhang VIII der EU-Verpackungsverordnung (VO 2025/40). In ihr bestätigt der Erzeuger einer Verpackung, dass diese die Anforderungen der Artikel 5 bis 12 der PPWR erfüllt – darunter Stoffbeschränkungen, Recyclingfähigkeit, Rezyklatanteil, Minimierung und Kennzeichnung. Die Erklärung muss durch eine vollständige Technische Dokumentation nach Anhang VII gestützt sein.

Die Erstellung einer PPWR-Konformitätserklärung erfolgt in mehreren Schritten: Zunächst werden die relevanten Verpackungen identifiziert und klassifiziert. Anschließend wird für jede Verpackungseinheit eine Technische Dokumentation nach Anhang VII aufgebaut, die Materialzusammensetzung, Recyclingfähigkeit, Schadstoff- und PFAS-Nachweise sowie weitere Daten enthält. Auf Basis dieser Dokumentation wird die formale Konformitätserklärung nach Anhang VIII ausgefertigt und vom Erzeuger unterzeichnet. In unserer Masterclass vermitteln wir diesen Prozess Schritt für Schritt.

Verantwortlich für die PPWR-Konformitätserklärung ist der Erzeuger der Verpackung. Erzeuger im Sinne der PPWR ist, wer Verpackungen unter seinem Namen oder seiner Marke entwickeln oder herstellen lässt und in der EU in Verkehr bringt. Bei Eigenmarken liegt die Verantwortung in der Regel beim Markeninhaber – auch wenn die Verpackung extern produziert wird. Lieferanten und Verpackungshersteller sind in diesem Sinne keine Erzeuger, ihre Daten fließen jedoch in die Technische Dokumentation ein.

Die EU-Konformitätserklärung nach Anhang VIII PPWR ist ein formales Dokument, das vom Erzeuger der Verpackung ausgestellt wird und die Konformität mit den Artikeln 5 bis 12 PPWR bestätigt. Eine Lieferantenerklärung dagegen ist eine Auskunft eines Vorlieferanten zu Materialeigenschaften, Schadstoffwerten oder Rezyklatanteilen. Sie ist ein wichtiger Baustein der Technischen Dokumentation, die der Konformitätserklärung zugrunde liegt – ersetzt diese aber nicht.

Anhang VIII der PPWR gibt die Pflichtangaben der Konformitätserklärung vor. Dazu zählen unter anderem die Identifikation der Verpackung, die Bezugnahme auf die einschlägigen Artikel und Anforderungen der PPWR, die zugrundeliegenden harmonisierten Normen oder technischen Spezifikationen sowie die Angaben zum Erzeuger und zur verantwortlichen Person mit Datum und Unterschrift. Die genaue Struktur und alle Pflichtfelder behandeln wir ausführlich in der Masterclass.

Die Technische Dokumentation nach Anhang VII PPWR umfasst alle Nachweise, die die Aussagen der Konformitätserklärung belegen. Dazu gehören insbesondere die allgemeine Beschreibung der Verpackung, Material- und Konstruktionsangaben, Nachweise zur Einhaltung der Stoffbeschränkungen (Schwermetalle, PFAS), Bewertungen der Recyclingfähigkeit, Angaben zum Rezyklatanteil sowie Nachweise zur Verpackungsminimierung. Die Anforderungen variieren je nach Verpackungstyp.

Gesetzlich gilt der 12. August 2026 als Stichtag. Ab diesem Datum dürfen Verpackungen nur noch mit gültiger Konformitätserklärung in der EU in Verkehr gebracht werden. In der Praxis fordern viele Handelspartner und Distributoren die Konformitätserklärung jedoch bereits Monate vor diesem Stichtag ein, um ihre eigene Sortimentsplanung abzusichern. Eine frühzeitige Vorbereitung ist daher dringend empfehlenswert.

Die PPWR sieht differenzierte Aufbewahrungsfristen vor: Für Einwegverpackungen beträgt die Aufbewahrungspflicht für Konformitätserklärung und Technische Dokumentation fünf Jahre, für Mehrwegverpackungen zehn Jahre – jeweils ab dem Inverkehrbringen der Verpackung.

Ja, die Konformitätserklärung nach PPWR gilt EU-weit, da die Verordnung in allen Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbar ist. Sie muss jedoch die einschlägigen harmonisierten Normen sowie länderspezifische Anforderungen – etwa zu nationalen Recyclingfähigkeitskriterien in einzelnen Zielmärkten – berücksichtigen. Eine separate Erklärung je Mitgliedstaat ist nicht erforderlich.

Ohne gültige Konformitätserklärung dürfen Verpackungen ab dem 12. August 2026 nicht mehr in der EU in Verkehr gebracht werden. In der Praxis bedeutet das: Handelspartner, Importeure und Distributoren werden Produkte ohne Konformitätserklärung delisten oder nicht annehmen. Marktüberwachungsbehörden können zudem Sanktionen verhängen. Schon heute reagieren viele Handelsunternehmen restriktiv auf fehlende Nachweise.

Nein. Die Masterclass ist eine Schulung. Sie erhalten das vollständige Wissen über Aufbau, Inhalt und Anforderungen der Konformitätserklärung sowie der zugrundeliegenden Technischen Dokumentation. Die Erstellung der konkreten Erklärungen für Ihre Verpackungen erfolgt anschließend in Ihrem Unternehmen – mit dem in der Schulung vermittelten Wissen. Bei Bedarf unterstützen wir Sie im Anschluss in einem separaten Beratungsmandat.

Grundkenntnisse zum VerpackG oder zu Verpackungsmaterialien sind hilfreich, aber nicht Voraussetzung. Die Masterclass beginnt mit den regulatorischen Grundlagen der PPWR und baut darauf systematisch auf, sodass auch Teilnehmende ohne tiefe Vorkenntnisse den Stoff sicher mitnehmen können.

Anmeldung zur Masterclass „PPWR-Konformitätserklärung"

Wählen Sie Ihren Wunschtermin und sichern Sie sich einen Platz in der Masterclass zur PPWR-Konformitätserklärung. Die Teilnehmerzahl je Termin ist begrenzt.

Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung mit allen weiteren Informationen.

Hinweis zu Inhouse-Schulungen: Die Masterclass zur PPWR-Konformitätserklärung ist auch als unternehmensinternes Format buchbar. Wir passen die Inhalte dann an Ihr Verpackungsportfolio und Ihre Lieferkettensituation an.

Sonja Bähr
Sonja Bähr
Director Business Development












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