Der Green Deal der Europäischen Union bringt weitreichende Veränderungen für die Verpackungsbranche mit sich. Mit der neuen Packaging and Packaging Waste Regulation wurden am 19. Dezember 2024 konkrete Anforderungen an die Gestaltung von Verpackungen verabschiedet. Die EU-Verpackungsverordnung ist seit dem 12. Februar 2025 in Kraft und wird ab dem 12. August 2026 für alle Unternehmen verpflichtend, die Verpackungen innerhalb der EU in Umlauf bringen – einschließlich des B2B-Sektors. Damit fallen ausdrücklich auch Industrieverpackungen unter die neuen Vorgaben, also Verpackungen, die für Transport, Lagerung oder interne betriebliche Abläufe eingesetzt werden.
Dezember 2024: Die Verordnung (EU) 2025/40, bekannt als PPWR, wurde verabschiedet.
Februar 2025: Die Packaging and Packaging Waste Regulation trat offiziell in Kraft.
August 2026: Ab diesem Zeitpunkt gilt die EU-Verpackungsverordnung verbindlich.
Ab dem 12. August 2026 sind Unternehmen verpflichtet, für jede einzelne Industrieverpackung – einschließlich der Transportverpackung – nachvollziehbare Nachweise zur Materialzusammensetzung und Recyclingfähigkeit bereitzustellen. Dies erfolgt in Form von Verpackungsdokumentationen beziehungsweise Konformitätserklärungen. Viele delegierte Rechtsakte, die einzelne Anforderungen weiter konkretisieren, stehen derzeit noch aus.
Die Experten von Berndt+Partner Creality begleiten Inverkehrbringer von Transportverpackungen bei der Umsetzung der PPWR-Anforderungen. Im Mittelpunkt stehen dabei eine ganzheitliche Betrachtung sowie eine möglichst effiziente Umsetzung der neuen Vorgaben.
Ganzheitliche Betrachtung: Die Erfüllung gesetzlicher Anforderungen ist entscheidend, aber nicht der einzige Erfolgsfaktor. Eine Transportverpackung muss auch funktional überzeugen – angepasst an Produkt, Branche, Logistikprozesse und konkrete Einsatzbereiche. Je nach Anwendung spielt zudem die visuelle und kommunikative Qualität der Verpackung eine wichtige Rolle.
Effizienz: Die PPWR-konforme Anpassung einer Transportverpackung kann die gesamte Supply Chain betreffen, zusätzliche Kosten verursachen und logistische Abläufe beeinflussen. Deshalb zielt unsere Beratung darauf ab, gemeinsam mit Ihnen Lösungen zu entwickeln, die regulatorische Sicherheit, Praxistauglichkeit und wirtschaftliche Effizienz bestmöglich verbinden.
In unseren Workshops machen wir Sie umfassend mit der neuen Gesetzgebung vertraut. Neben allgemeinen Informationen decken wir auch individuelle Risiken und Chancen hinsichtlich Ihrer Industrieverpackung auf, sodass Sie sehen, wo Ihre „Baustellen“ liegen und wie Sie Ihre Verpackungslösung optimieren können.
Im Rahmen unseres Green Pack Scans (LINK) analysieren wir, inwieweit Ihre Industrieverpackung die Vorschriften der EU-Verpackungsverordnung bereits erfüllt bzw. welche Nachhaltigkeitsrisiken bestehen. Dabei berücksichtigen wir jedoch nicht allein Aspekte wie die Entsorgung und Recyclingfähigkeit, sondern gegebenenfalls auch Handelsanforderungen und Verbraucherpräferenzen.
Bei unserem Spec Check prüfen wir die Spezifikationen zu Ihrer Industrieverpackung. Wir sehen uns an, ob sie bereits ausreichend für die verlangte Konformitätserklärung aufbereitet sind oder ob es diesbezüglich Optimierungsbedarf gibt.
Unsere Green Pack Implementierung (LINK) hilft Ihnen, Ihren Dokumentationspflichten gemäß PPWR leichter nachzukommen. Durch Einrichten eines digitalen Spezifikationsdaten-Managements können Sie die Daten Ihrer Industrieverpackungen maximal strukturiert und zum Teil automatisiert verwalten, was wiederum die Umsetzung korrekter und vollständiger technischer Dokumentationen und Konformitätserklärungen enorm vereinfacht.
Im Zuge unserer Strategieberatung unterstützen wir Sie dabei, Strategien für Ihre nachhaltige Industrieverpackung zu entwickeln – selbstverständlich angepasst an Ihre individuellen Anforderungen. Bedeutsame Aspekte sind z.B. die Materialwahl, Design for Recycling und Mehrwegansätze.
Die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben ist ein zentraler Bestandteil moderner Verpackungsentwicklung – aber nicht der einzige. Deshalb betrachten wir Transportverpackungen grundsätzlich ganzheitlich: ganz gleich, ob wir Sie strategisch beraten oder Sie zusätzlich bei der praktischen Entwicklung und Optimierung Ihrer Transportverpackung begleiten.
Die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben ist ein zentraler Bestandteil moderner Verpackungsentwicklung – aber nicht der einzige. Deshalb betrachten wir Transportverpackungen grundsätzlich ganzheitlich: ganz gleich, ob wir Sie strategisch beraten oder Sie zusätzlich bei der praktischen Entwicklung und Optimierung Ihrer Transportverpackung begleiten.
Am 12. Februar 2025 ist die PPWR in Kraft getreten. Ab dem 12. August 2026 gilt das Gesetz verbindlich, wobei es für Industrieverpackungen bestimmte Übergangsfristen gibt. So greifen etwa die Vorgaben für das maximal zulässige Leerraumverhältnis und die grundlegende Verpackungsminimierung größtenteils ab 2030. Aber: Den Berichtspflichten müssen Unternehmen bereits ab dem 12. August 2026 nachkommen.
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